Laut Punkt 10 der Teilnahmebedinungen 2025 muss jeder Teilnehmer in Besitz eines ärztlichen Attests über die körperliche Tauglichkeit für die Sportart Radfahren gemäß D.M.V. 18.02.1982 sein. Ärztliche Atteste für andere Sportarten wie Triathlon, Duathlon, Leichtathletik etc. werden nicht akzeptiert.
Das ärztliche Attest darf zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als ein Jahr sein (NICHT vor dem 6. Juli 2024 ausgestellt).
Es wird bestanden, ausschließlich die Vorlage des ärztlichen Attests 2025, die für die Teilnahme an italienischen Gran Fondos gültig ist, zu verwenden und welche man HIER herunterladen kann.
Alle Teilnehmer müssen das ärztliche Attest über den Link zur Vervollständigung der Anmeldung vom 12. Februar 2025 bis zum 4. Juni 2025 hochladen.
ACHTUNG: Der Upload über das myDS-Konto wird nicht berücksichtigt.
Wird das ärztliche Attest nicht bis zum 4. Juni 2025 hochgeladen, erhält der Teilnehmer keine Startnummer, sondern nur das Startpaket ohne Startnummer. In diesem Fall darf der Teilnehmer nicht am Rennen teilnehmen.
Es wird bestanden ausschließlich ein gültiges ärztliches Attest hochzuladen:
Ärztliche Attests, welche den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt!
Die Vorlage für das ärztliche Attest kann unten heruntergeladen werden: