1 Datum: Sonntag, 06. Juli 2025
2 Treffpunkt-Start: La Villa - Alta Badia – Dolomiten (BZ) ab 5.30 Uhr bis 6.15 Uhr (Schlusszeit der Startaufstellung)
3 Startreihenfolge: (beachten Sie die Straßensperren) Die Gruppen werden wie folgend eingeteilt (die Fahrzeiten beziehen sich auf die Marathons von 2021, 2022, 2023 und 2024):
1) Gruppe A um 6,30 Uhr |
138km D unter 7,00h | H unter 5,20h |
2) Gruppe B folgend |
138km H unter 6h |
3) Gruppe C 1 Minute nach der vorderen Gruppe |
138km H unter 8h |
4) Gruppe D 1 Minute nach der vorderen Gruppe |
Diejenigen, die nicht in den obengenannten Zeitgrenzen fallen. |
D=Damen H=Herren
Radfahrer die vor der eigenen zugeteilten Startgruppe starten, werden disqualifiziert;
4 Streckenverlauf: Der Radmarathon 2025 wird auf drei verschiedenen Strecken ausgetragen. Jeder Teilnehmer wählt die gewünschte Strecke selbst. Die Wahl kann auch erst während des Rennens getroffen werden. Sie ist unanfechtbar. 18-jährige Radfahrer (geboren im Jahr 2007) dürfen nur die Kurz- bzw. mittlere Strecke (55 km bzw. 106 km) fahren.
5 Teilnahme:
Am Radmarathon können alle Frauen und Männer ab 18 (achtzehn) Jahren teilnehmen.
Gemäß den Norme Attuative des FCI (Italienischer Radsportverband) sind Profi-Athleten, Elite (Männer und Frauen) und Athleten Under 23 Jahren ausschließlich aus Werbezwecken zugelassen, sofern sie von ihrem Sportverein eine Genehmigung erhalten haben, die der Jury vorzulegen ist, und nach vorheriger Einladung seitens des Organisationskomitees, und dürfen in keiner Weise an der Wertung teilnehmen. Gemäß den aktuellen Norme Attuative können Athleten, die in den Kategorien Profi, Elite, Under 23, Frauen Elite, Frauen Under 23, in den zwei Jahren nach ihrer letzten Mitgliedschaft in der Kategorie, an der Veranstaltung teilnehmen, sind aber von der Kategoriewertung ausgeschlossen; sie können nur in der Gesamtwertung berücksichtigt werden.
Die Veranstaltung erfolgt auf Einladung und das Organisationskomitee kann jederzeit entscheiden, eine Anmeldung anzunehmen oder abzulehnen oder eine angemeldete Person jederzeit vom Wettbewerb auszuschließen, sofern diese dem Image der Veranstaltung Schaden zufügen kann. Es werden keine Anmeldungen von Teilnehmern angenommen, die von Sportgerichten oder Öffentlichen Gerichten für mehr als 6 (sechs) Monate wegen Dopings sanktioniert wurden. Die Teilnehmerzahl für den Radmarathon 2025 ist begrenzt und wird zu gleichen Teilen zwischen Italien und dem Ausland aufgeteilt. Nicht ordnungsgemäß eingeschriebene Radfahrer können sich nicht in die Gruppen einfügen, andernfalls werden sie vom Rennen entfernt. Im Falle eines Unfalls wird eine gesetzliche Strafanzeige gegen sie erstattet.
6 Aufteilung der Anmeldungsanfragen:
Für den Marathon 2025 werden ungefähr 8.000 Anmeldungen angenommen: 4.100 Anmeldungen die aus allen eingereichten Voranmeldungen verlost werden und 3.900 Anmeldungen die wie folgt aufgeteilt sind: Startplätze für die offiziellen Tour Operators, Anmeldungen die der Verlosung nicht unterworfen sind, Startplätze deren Aufpreis an Wohltätigkeitsorganisationen gespendet wird und Startplätze für Eingeladene.
Nicht der Verlosung unterworfen sind diejenige, die an mindestens 15 (fünfzehn) Auflagen der „Maratona dles Dolomites - Enel“ teilgenommen und beendet haben und „Fidelity Members“ genannt sind.
In die Startliste werden noch Vorangemeldete aufgenommen, die bei der Auslosung für die Auflage 2024 nicht gezogen wurden, welche aber in der Liste der Auflagen 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 und nicht in der Teilnehmerliste der letzten 4 (vier) Auflagen 2021, 2022, 2023 und 2024 stehen.
Zusätzlich werden 100 Startplätze unter den Vorangemeldeten nicht europäischer Nationalität verlost.
Die 4.100 verlosten Startplätze werden unter den Einzel-, Gruppen- (2-4 zwei bis vier Teilnehmer) und Gruppenanmeldungen (5- fünf und mehr Teilnehmer) im gleichen Verhältnis wie der prozentuale Anteil der eingereichten Anmeldungen (ob Einzel- oder Gruppenanmeldung von 2 bis 4 oder ab 5 Teilnehmern) aufgeteilt.
7 Eröffnung der Voranmeldungen:
Die Voranmeldungen für die „Maratona dles Dolomites - Enel“ sind vom 09. Oktober bis 05. November 2024 möglich. Alle Voranmeldungen, die vor oder nach diesem Datum bei der Organisation eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die vom offiziellen Reiseveranstalter Holimites angebotenen Startpakete (Hotel+Startnummer) werden ab dem 09. Oktober 2024 auf folgender Website www.holimites.com verkauft; weitere offizielle internationale Reiseveranstalter (inkl. Kontaktdaten) findet man unter www.maratona.it/de/tour-operator-de
200 Startplätze, deren Aufpreis an Wohltätigkeitsorganisationen gespendet wird, werden am 20. November 2024 online auf unserer Website www.maratona.it verkauft, weitere 200 Startplätze werden am 20. März 2025 verkauft.
8 Voranmeldung - Wie erfolgt die Voranmeldung und wer kann sich voranmelden:
8.1 Wer kann die Voranmeldung einreichen: Die Voranmeldung soll von allen, die sich anmelden möchten, eingereicht werden; darunter zählen auch die „Fidelity Members“, die aber an die Verlosung nicht teilnehmen müssen. Keine Voranmeldung einreichen müssen diejenigen die einen Startpaket (Hotel+Startnummer) oder eine Wohltätigkeitsanmeldung kaufen.
8.2 Anweisungen zur Voranmeldung: Die Voranmeldung kann ausschließlich über Internet durch Ausfüllen des Voranmeldeformulars auf unserer Website www.maratona.it mit Angabe folgender Daten: Vor- und Nachname, Adresse, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht, E-Mail, Handy und Trikotgröße und Einzahlung der Voranmeldegebühr von 2,00 € per Kreditkarte, Banküberweisung oder andere Zahlungsmodalitäten je nach Land, erfolgen.
Voranmeldungen in Papierform werden nicht angenommen.
Das Komitee Maratona dles Dolomites behält sich das Recht vor, die jeweiligen Voranmeldungen/Zahlungen zu akzeptieren.
Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit eine einzige Voranmeldung durchzuführen, doppelte Voranmeldungen werden mit Disqualifikation bis zu 2 Jahren bestraft. Die Verlosung findet in der zweiten Novemberhälfte 2024 statt. Die vollständige Liste der Teilnahmeberechtigten wird einen Tag nach der Verlosung auf unserer Website veröffentlicht.
Gruppen die zusammen verlost werden wollen, können eine Gruppenvoranmeldung online durchführen, wobei eine Sammelzahlung erforderlich ist. Für die Verlosung wird jeder Gruppe eine Nummer pro Gruppe zugeteilt.
Das Ausfüllen der Gruppendaten kann auf zwei Arten erfolgen:
• das Einschreibeformular für Gruppen online ausfüllen, und zwar mit den Daten eines jeden Gruppenmitglieds, und anschließend eine Sammelzahlung vornehmen;
• das Excel-Dokument für die Gruppenvoranmeldung über das Online-Anmeldeverfahren herunterladen, ausfüllen und anschließend wieder in die online Anwendung hochladen und die Sammelzahlung vornehmen.
9 Teilnahmebeitrag: beträgt 156,00 € + 10,00 € für die Chip-Kaution, welche bei Abgabe dieser am Ziel zurückerstattet werden. Die Voranmeldegebühr von 2,00 € wird nicht auf die Teilnahmegebühr angerechnet und nicht zurückerstattet. Der Chip muss zusammen mit der am Sattelrohr befestigte Startnummer zurückgegeben werden.
Das Startgeld berechtigt zur Inanspruchnahme des Reparaturdienstes (nicht enthalten sind die Ersatzteile), der Betreuung und Verpflegung während des Rennens. Weiterhin enthalten: Teilnahme an der Pasta-Party am Ziel, Trikot, Startnummer (die am Sattelrohr befestigte Startnummer, die mit dem Chip, muss zurückgegeben werden) und Infos über E-mail/Sms. Außerdem berechtigt das Startgeld zur kostenlosen Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen während der Radfahrerwoche. Die Rangliste wird im Internet unter www.maratona.it veröffentlicht. Das Diplom kann auch von unserer Website ausgedruckt werden.
10 Vervollständigung der Anmeldung – ärztliches Zeugnis:
Die Anmeldung für die Maratona muss in zwei Phasen abgeschlossen werden.
Erste Phase: Ausgeloste Teilnehmer erhalten eine E-Mail mit Anweisungen zur Bezahlung der Anmeldegebühr. Die Zahlung muss spätestens bis zum 5. Dezember 2024 erfolgen. Ausgeloste Teilnehmer, die die Zahlung bis zu diesem Termin nicht abgeschlossen haben, werden automatisch von der Teilnehmerliste gestrichen.
Zweite Phase: Am 12. Februar 2025 erhalten alle registrierten Teilnehmer (ausgeloste Teilnehmer, die die Anmeldegebühr bis zum 5. Dezember 2024 bezahlt haben, Wohltätigkeits-Anmeldungen und Anmeldungen über Reiseveranstalter) eine E-Mail mit detaillierten Anweisungen, um ihre Anmeldung bis zum 4. Juni 2025 abzuschließen.
Die Anmeldung versteht sich als vervollständigt und erfolgreich abgeschlossen, vorbehaltlich eingehender Strafen des FCI (Italienischer Radsportverband), erst bei vollständiger Einzahlung des Betrags und nach Zusendung einer Kopie des ärztlichen Attests über die körperliche Tauglichkeit für die Sportart Radfahren gemäß D.M.V.18.02.1982 und nach Wechsel der Anmeldungsposition zu „ok, complete“ auf der offiziellen Teilnehmerliste der Internetseite.
Ärztlichen Attests für andere Sportarten wie Triathlon, Duathlon, Leichtathletik usw. werden nicht angenommen.
Das ärztliche Attest darf zur Zeit der Veranstaltung nicht älter als ein Jahr sein.
Es wird bestanden, ausschließlich die Vorlage des ärztlichen Attests, die für die Teilnahme an italienische Gran Fondos gültig ist, zu verwenden und welche unter folgendem Link zu finden ist:
www.maratona.it/de/obligatorisches-arztliches-zeugnis
Sollte das ärztliche Attest nicht innerhalb des 04. Juni 2025 gesendet werden, bekommt der Teilnehmer die Startnummer nicht übergeben, sondern nur das Startpaket ohne Startnummer. In diesem Fall darf der Teilnehmer nicht am Rennen teilnehmen.
Unter www.maratona.it kann jederzeit überprüft werden, ob die Anmeldung angenommen wurde oder nicht, sowie der aktuelle Stand der Anmeldung.
11 Anmeldungen:
Die Vervollständigung der Anmeldung erfolgt ausschließlich über Internet auf unserer Website www.maratona.it durch Einzahlung per Kreditkarte, Banküberweisung oder andere Zahlungsmodalitäten je nach Land.
Die Zahlungsgebühren sind im Zahlungsvorgang angegeben und gehen auf Kosten des Teilnehmers.
Jeder Teilnehmer erhält innerhalb 27. Juni 2025 per E-Mail den Voucher mit der zugewiesenen Nummer, der dazu dient, persönlich in den vier Tagen vor der Veranstaltung, mit Vorweisung eines gültigen Originalausweises (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) das Material für den Radmarathon zu beziehen. Keine Kopien oder andere Ausweise werden angenommen. Es werden keine Abholungen seitens Dritter akzeptiert.
Eine Abholung der Startunterlagen für die gesamte Sportgruppe ist nicht vorgesehen.
12 Änderungen der Teilnahme:
Namensänderungen sind bis zum 27. Mai 2025 nur innerhalb derselben Sportgruppe möglich und nur für die Teilnehmer, die Ihre Anmeldungsposition bereits geregelt haben. Namensänderungen können gegen eine Gebühr von 40,00 € durchgeführt werden. „Fidelity Members“ und die zum 6. (sechsten) Mal nicht verlosten und folglich aufgenommene Teilnehmer können auf keinem Fall Ihren Startplatz weitergeben. Die Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person schließt die Möglichkeit aus, erneut im selben Jahr durch ein anderes Anmeldeverfahren angemeldet zu werden. Wird die Möglichkeit die Teilnehmerliste zu ändern aufgeschoben, wird das auf unserer Website kundgegeben.
13 Stornierung der Teilnahme:
Bei Verhinderung der Teilnahme an der Maratona 2025 wird die bezahlte Anmeldegebühr NICHT zurückerstattet. Die Zusendung des Startpakets ist nicht vorgesehen.
Aus diesem Grund ist es empfehlenswert eine Versicherung abzuschließen. Datasport bietet bei der Online Anmeldung die Möglichkeit eine Versicherung für Anmeldungen 2025 welche durch die November 2024 Verlosung erworben werden und für die Wohltätigkeits-Startplätze (die Versicherung deckt nur den Teilnahmebetrag). Weitere Informationen findet man unter maratona.it/insurance.
14 Startnummernausgabe:
In St. Leonhard/Badia - Alta Badia:
• Mittwoch, 02.07.2025: von 20.30 bis 22.30 Uhr
• Donnerstag, 03.07.2025: von 20.30 bis 22.30 Uhr
• Freitag, 04.07.2025: von 14.00 bis 19.00 Uhr
• Samstag, 05.07.2025: von 10.00 bis 19.00 Uhr
Für die Abholung der Startnummer muss jeder persönlich einen gültigen Originalausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorweisen, sowie den ausgedruckten Voucher abgeben.
Keine Kopien des Ausweises oder andere Ausweise werden angenommen. Es werden keine Abholungen seitens Dritter akzeptiert.
15 Zeitlimit:
Corvara in Richtung Campolongo-Pass (55km): 11.30 Uhr (nach 11.30 Uhr ist der Teilnehmer verpflichtet, über die Ziellinie zu fahren)
Cernadoi in Richtung Giaupass (76km): 11.50 Uhr (nach 11.50 Uhr ist der Teilnehmer verpflichtet, die mittlere Strecke in Richtung Falzarego fortzufahren)
Ziel: 55km - 13.00 Uhr 106km und 138km - 16.45 Uhr
Die Zeitlimits gelten für alle, unabhängig von der Startzeit.
16 Maximale Betreuungszeiten:
Die Verpflegungsausgabe sowie die mechanische und medizinische Betreuung sind bis zu folgende Uhrzeiten gewährleistet:
Sellajoch: 11.15 Uhr
Campolongo-Pass: 12.00 Uhr
Grödnerjoch: 12.15 Uhr
Colle S. Lucia: 12.25 Uhr
Giau-Pass: 14.15 Uhr
Falzarego-Pass: 16.00 Uhr
Die Dauer der Straßensperrung wird von den zuständigen Behörden bestimmt und ist bis zur Durchfahrt des Wagens mit der Beschriftung “fine corsa” gewährleistet.
17 Kontrollen: Die Kontrollen am Start und entlang der Strecke sind unabdingbar. Wer zu früh oder wer ohne vorgeschriebene Überprüfung startet, wird als nicht gestartet gewertet und erscheint nicht auf der Ergebnisliste.
In Bezug auf die Bestimmungen des UCI und FCI, Paragraf 1.3.010 und 12.1.013 bis hinsichtlich technischen Betrugs, ist die Wettbewerbsjury mit fachlicher Unterstützung der Organisation berechtigt, Stichproben oder systematische Kontrollen durchzuführen. Nichtentsprechung oder die Verweigerung, sich den erforderlichen fachlichen Überprüfungen zu unterziehen, führen zur sofortigen Disqualifizierung und Meldung bei den zuständigen Behörden.
18 Einzelwertung:
Die Ranglisten werden aufgrund der effektiven Fahrzeit und nicht aufgrund der Reihenfolge der Zielankunft ermittelt, mit Ausnahme der Erstklassierten des Gesamtklassements, die der Zielrichter laut Reglement des Italienischen Radsportverbands FCI wertet.
Die offizielle Preisverleihung findet um 15.30 Uhr im Eisstadion statt, wo die ersten 3 (drei) der Gesamtwertung und der erste Platzierte jeder Kategorie der mittleren und Maratona Strecke ausgezeichnet werden. Die Preise werden nur persönlich an die Anwesenden überreicht. Die Sellaronda sieht keine Rennwertung und keine Preisverteilung vor.
19 Sanitätsdienst: Für Notfälle stehen Ärzte und Sanitäter, Krankenwagen und die Flugrettung zur Verfügung. Eventuelle Transportkosten zu den Krankenhäusern gehen zu Lasten des Teilnehmers.
20 Betreuung während des Rennens: Die Betreuung der Teilnehmer durch private Fahrzeuge ist verboten und führt unweigerlich zur Disqualifikation des betreffenden Teilnehmers.
21 Merkmale der „Maratona dles Dolomites - Enel“: Die „Maratona dles Dolomites - Enel“ ist ein Amateurrennen sowie eine radtouristische Großveranstaltung.
22 Beschwerden: Eventuelle Beschwerden oder Protest müssen mit Begleichung der vom Reglement des FCI festgesetzten Gebühr innerhalb der vorgesehenen Fristen bei der Jury eingerichtet werden.
23 Infos: Für Informationen wenden Sie sich an: SSD Comitato Maratona dles Dolomites, Str. Damez 34, I-39036 Badia (BZ) - Tel. +39-0471-839536 - Fax +39-0471-839915 - e-mail: info@maratona.it – www.maratona.it
24 Änderungen: Der Veranstalter behält sich die Möglichkeit vor, Programmänderungen durchzuführen. Die Website www.maratona.it ist die offizielle Informationsquelle der Veranstaltung. Aus diesem Grund sind alle offiziellen Mitteilungen und die eventuelle Wiedereröffnung der Anmeldungen auf dieser Seite zu finden.
25 Rechte und Pflichten der Rennfahrer:
25.1 Die Startnummer mit dem Transponder ist am Sattelrohr zu befestigen, eine weitere Startnummer ist auf dem Rücken zu tragen und der Aufkleber mit der Starnummer muss auf der Vorderseite des Helmes angebracht werden. Die Größe dieser Nummern, die von den Organisatoren ausgehändigt werden, darf nicht verändert werden.
25.2 Ein zugelassener harter Sturzhelm muss während des gesamten Rennens aufgesetzt und befestigt bleiben.
25.3 Die Straßenverkehrsordnung ist unbedingt einzuhalten. Den Anweisungen der Polizei und der Streckenposten ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlung kann mit sofortiger Disqualifikation geahndet werden. Die hinter den Wagen mit der Beschriftung „fine corsa“ zurückgefallenen Radrennfahrer können mit den Startnummern weiterhin an der Veranstaltung teilnehmen, haben jedoch zu beachten, dass sie nicht mehr geschützt sind, da die Verkehrssperre für den von ihnen befahrenen Straßenabschnitt wieder aufgehoben wird.
25.4 Die ersten drei männlichen und weiblichen Sieger der Maratona- und Mittleren Strecke von 2024 müssen, falls eingeschrieben, das von den Organisatoren bereitgestellte „lüm“ Trikot mit der Platzierung von 2024 tragen.
Jedem Teilnehmer ist es überlassen auf dem Trikot, das von den Organisatoren persönlich gestaltet wird, den Namen seines zugehörigen Vereins und seines wichtigsten Sponsors anzubringen, wobei dieser maximal 20cm hoch und breit sein darf. Trägt der Teilnehmer sein Trikot nicht, wird er von der Veranstaltung disqualifiziert. Das Trikot muss während des ganzen Rennens gut sichtbar sein; eine eventuelle Schutzkleidung muss durchsichtig sein und das Trikot erkennen lassen. Die übrige Bekleidung entspricht derjenigen des Vereins.
25.5 Die ersten 3 (drei) absoluten Gewinner der Maratona- und Mittleren Strecke haben an der um 15.30 Uhr vorgesehenen offiziellen Preisverleihung teilzunehmen, andernfalls werden sie von der Maratona dles Dolomites - Enel im nächsten Jahr ausgeschlossen. Durch ihre Anwesenheit bei der Verleihung (Rangliste Gesamt und Kategorien) werden diese automatisch das Recht der Voreinschreibung und Teilnahme an der Maratona 2026 erlangen, ohne an die Verlosung teilzunehmen, mit Ausnahme von Ausschlussfällen laut Reglement.
25.6 Die Straße zwischen Corvara und La Villa wird für den gesamten Verkehr (einschließlich Radfahrer) ab 6.10 Uhr gesperrt sein. Die Teilnehmer werden daher gebeten, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Wer nicht spätestens 15 (fünfzehn) Minuten vor dem Start bei seiner ihm zugeteilten Startgruppe ist, wird automatisch in die letzte Startgruppe gestuft.
25.7 Jeder Fahrer hat für das Rennen zur Behebung von Pannen Flickzeug und entsprechendes Werkzeug sowie wasserdichten Regenschutz mitzuführen. Es wird empfohlen, Kleidungsstücke zum Wechseln für Schlechtwetter mitzunehmen.
25.8 Um sich in die Startgruppe einreihen zu können, muss der Aufkleber mit der Startnummer auf der Vorderseite des Helmes angebracht und die am Sattelrohr befestigte Startnummer (die mit dem Chip) vorgezeigt werden.
26 Disqualifikation:
26.1 Die Teilnahme mit der Startnummer eines anderen Fahrers, die Weitergabe der Startnummer einem anderen Fahrer, der Start von einer früheren Startgruppe als die zugewiesene oder jeder andere von der Organisation ermittelte schwere Vorfall wird mit dem Ausschluss von der Veranstaltung für ein bis fünf Jahre bestraft. In manchen Fällen kann die Disqualifikation auch lebenslang sein. Diese Maßnahmen werden von der Organisation ergriffen.
26.2 Alle Teilnehmer werden gebeten, sich auf ihren Gemeinsinn zu berufen und keine Abfälle entlang der Strecke wegzuwerfen, sondern sie in die dafür vorgesehenen Behälter am Anfang und am Ende der Verpflegungsstellen abzulegen. Konkurrenten, die Gegenstände jeglicher Art außerhalb der gekennzeichneten Bereiche wegwerfen, werden in den 3 Folgejahre von der Teilnahme ausgeschlossen.
26.3 Die Organisation behält sich außerdem das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, falls ein unsportliches Verhalten bemerkt wird, welches zu einer Verfälschung der Reihenfolge der Einläufe der Rennen führen könnte.
26.4 Es ist strengstens untersagt, Fahrräder mit irgendwelchen elektrischen und/oder elektronischen Hilfsmitteln zu benutzen, andernfalls muss mit einer Disqualifizierung, bzw. Ausschluss gerechnet werden. Für die Fahrer, die mit einem mit irgendwelchen elektrischen und/oder elektronischen Hilfsmitteln ausgestattetem Fahrrad teilnehmen, ist eine lebenslange Disqualifikation von der Veranstaltung vorgesehen.
27 Bestimmungen: für Sonstiges in vorliegendem Reglement nicht enthaltenes gelten die allgemeinen Bestimmungen der Nationalen Kommission für Amateurradsport des F.C.I. (Italienischer Radsportverband).
28 Datenverarbeitung:
Mit Zusendung der Online-Anmeldung erklärt der Teilnehmer, die auf www.maratona.it veröffentlichten Teilnahmebedingungen der „Maratona dles Dolomites – Enel 2025“ aufmerksam gelesen zu haben und in allen Punkten vollumfänglich zu akzeptieren. Darüber hinaus erklärt er, über ein ärztliches Attests über die körperliche Tauglichkeit gemäß D.M.V. 18.2.1982 sowie eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung zu verfügen. Jeder einzelne Teilnehmer trägt die volle persönliche Verantwortung für seinen Gesundheitszustand anlässlich der Maratona dles Dolomites - Enel. Für Zwischenfälle während des Laufes kann das Organisationskomitee keine Haftung übernehmen.
In Bezug auf Art. 13 der EU-Verordnung 2016/679 erklärt der Teilnehmer, die auf der Website www.maratona.it veröffentlichte Datenschutzerklärung gelesen zu haben und darüber informiert worden zu sein, dass seine Zustimmung zur Datenverarbeitung für die in Art. 2 der Erklärung genannten Zwecke verpflichtend ist. Dazu muss er das entsprechende Kästchen im Online-Anmeldeformular, betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten, ankreuzen. Wird keine Einwilligung zur Datenverarbeitung für die in Art. 2 der Erklärung genannten Zwecke erteilt, kann die Anmeldung zur Veranstaltung nicht angenommen werden.
Auch aus Versicherungsgründen sind alle Daten vollständig und leserlich anzugeben.
Mit der Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ermächtigt der Teilnehmer das „Comitato Maratona Dles Dolomites“ ausdrücklich, seine Daten auch an Dritte zu vermitteln, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Marathon anbieten, und willigt ein, dass diese seine Daten verarbeiten. Zu diesen Dienstleistungen zählen etwa die Aushändigung und/oder Zusendung der vom Teilnehmer erworbenen Gadgets, die Zeitnahme, das Erstellen und Verkünden der Ergebnistabellen und die Aufnahme von Fotos oder Videos des Teilnehmers.
Wir bitten die Teilnehmer daher, sich auch mit den Datenschutzerklärungen unserer Partner vertraut zu machen:
- DATASPORT AG: https://www.datasport.com/de/datenschutzerklaerung/
- SPORTGRAF GmbH & Co. KG: https://www.sportograf.com/it/service/general/privacy
Die von den Teilnehmern beim Anmeldevorgang auf das Online-Portal geladenen ärztlichen Atteste werden von Datasport AG verarbeitet und aufbewahrt.
Gemäß Art. 4 der EU-Verordnung 2016/679 bezeichnet der Ausdruck „Verarbeitung“ „jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten oder einer Sammlung der personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung“.
Was die Ergebnistabellen und Klassifizierungen sowie die Veröffentlichung von Fotos, Videos, Audiodateien und/oder Videoaufnahmen jedweder Art betrifft, so wird die Gesellschaft diese Daten und Bilder des Sportlers für den internen und externen Gebrauch verwenden (diverse Publikationen, Sportvideos; auf telematischem Weg sowie auf der Website der Gesellschaft www.maratona.it). Die Bilder und oder Videoaufnahmen können den Sportler alleine oder zusammen mit anderen im Kontext der von und für die Gesellschaften durchgeführten Initiativen zeigen. Die Organisation muss für diese Form der Verarbeitung die Einwilligung des Teilnehmers einholen, der darüber zu informieren ist, dass er diese Einwilligung jederzeit mittels schriftlicher Mitteilung an SSD Comitato Maratona Dles Dolomites, Via Damez 34, 39036 Badia (BZ), Italien, info@maratona.it, widerrufen kann.
29 Sport-, zivil- und strafrechtliche Sanktionen:
Mit der online Zusendung des Anmeldeformulars erklärt der Teilnehmer, dass:
• er/sie im Rahmen von angemeldeten und unangemeldeten (von der U.C.I., dem Nationalen und Internationalen Olympischen Komitee und der W.A.D.A. anerkannten) Dopingtests nie positiv getestet wurde und er/sie sich niemals geweigert hat, sich einer angemeldeten oder unangemeldeten Doping- und/oder Gesundheitskontrolle zu unterziehen.
• bei Kontrollen der im Biologischen Pass gelisteten Bio-Parameter in Übereinstimmung mit den aktuellen Richtlinien der W.A.D.A. und U.C.I. keine abweichenden Werte festgestellt wurden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen das Vorliegen genetischer oder physischer Voraussetzungen erwiesen ist, die entsprechende Abweichungen verursachen können.
• er/sie sich niemals nachweislich im Besitz von Medikamenten oder anderen biologisch oder pharmakologisch wirksamen Substanzen befunden hat, die gemäß den geltenden Anti-Doping-Gesetzen und einschlägigen Regulierungen verboten sind oder hinsichtlich ihrer Verwendung entsprechenden Beschränkungen unterliegen, ohne dass dafür eine nachvollziehbare, detaillierte und dokumentierte Begründung und in jedem Fall eine entsprechende detaillierte ärztliche Verschreibung vorliegt.
• er/sie sich niemals medizinischen Behandlungen unterzogen hat, die darauf abzielen oder dafür geeignet sind, die Resultate von Dopingkontrollen bezüglich der Verwendung verbotener Substanzen zu beeinflussen. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen die Behandlungen nachweislich aus pathologischen oder therapeutischen Gründen gerechtfertigt sind.
Eine unwahre Bescheinigung wird strafrechtlich verfolgt.
Zuständiges Gericht: Bei Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung und Interpretation des vorliegenden Reglements ergeben, wird das Gericht Bozen zum zuständigen Gericht ernannt.
30 Absage oder Aussetzung der Veranstaltung:
Falls die Veranstaltung wegen außerordentlicher Umstände, nicht stattfinden kann, wird die Startgebühr nicht zurückerstattet und auch nicht auf das nächste Jahr umgebucht.
30.1 Fälle, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen und somit zur Absage führen, werden von höherer Gewalt, Zufällen oder jedem weiteren Umstand bestimmt, der nicht der Organisation zuzuschreiben ist, wie:
a. Schlechtwetter, wie z. B. Schnee, Hagel, Wolkenbruch, Eisbildung auf der Straße oder andere Wetterbedingungen, die die Durchführung unmöglich machen;
b. Katastrophenereignisse, wie z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Großbrände, Naturkatastrophen oder Katastrophen, die auf den Eingriff des Menschen zurückzuführen sind;
c. Unglücke zu Schaden eines oder mehrerer Teilnehmer;
d. Maßnahmen oder Anordnungen seitens öffentlicher Behörden sowie Radförderverbänden oder Sportverbänden;
e. alle weiteren Ursachen oder Ereignisse, die nicht dem Organisator zuzuschreiben sind und die Absage der Veranstaltung erforderlich machen.
30.2 Als nicht dem Organisator zuzuschreibende Ursachen oder Ereignisse werden sämtliche von der Natur oder vom Menschen bestimmte Tatsachen oder Umstände betrachtet, die nicht auf den Vorsatz oder die Schuld des Organisators zurückzuführen sind oder zu deren Eintreten der Organisator jedenfalls nicht vorsätzlich oder fahrlässig beigetragen hat.
30.3 Die Absage der Veranstaltung wird vom Organisator per E-Mail mitgeteilt, an die E-Mail-Adresse, die bei der Anmeldung bekanntgegeben wurde, oder auch nur über die sozialen Netzwerke, und zwar so bald wie möglich, um die angemeldeten Personen frühzeitig darüber zu informieren und sämtliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
30.4 Wenn dies möglich ist und keine Gefahrensituationen entstehen, sorgt der Organisator für eine Verschiebung der Veranstaltung auf ein anderes Datum, wobei die angemeldeten Personen frühzeitig darüber informiert werden.
30.5 Der Organisator behält sich jedoch - wenn es die konkreten Bedingungen erlauben - das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung zu erlauben und die vorgesehene Route abzuändern, um Gefahrensituationen für die Teilnehmer zu vermeiden.
30.6 Sollte die Durchführung der Veranstaltung aufgrund der in den vorangehenden Absätzen enthaltenen Ursachen nicht möglich sein, ist den angemeldeten Personen kein Betrag zurückzuerstatten. Das Recht der Teilnahme für 2026 bleibt bestehen, wenn die Anmeldung nachlaufenden Teilnahmebedingungen mit regulärer Einzahlung der Startgebühr erfolgt. Im Fall von Absage der Veranstaltung vor der Übergabe des Chips wird der Betrag von 10,00 € für die nächste Veranstaltung gutgeschrieben.